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Kriterien und Aufnahmeverfahren für die Betreuungsplatzvergabe

I. Vorbemerkung
Die Aufnahmekriterien regeln die Platzvergabe für die Betreuung der Kinder in der Kindertageseinrichtung (KiTa) des „Katholischen Kindergarten Brünn e. V.“.

Genehmigt sind 12 Betreuungsplätze in der Kinderkrippe und 50 Betreuungsplätze im Kindergarten.

Das Angebot an Betreuungsplätzen in der o. g. KiTa richtet sich lt. § 2 der Satzung vorrangig an Familien aus den Gründungsortschaften. Diese sind: Althausen, Brünn, Fridritt, Kleinwenkheim und Wermerichshausen.

Kinder, die nicht in den genannten Ortschaften wohnen, werden grundsätzlich nur neu aufgenommen, wenn den Kindern aus den Gründungsortschaften, welche für den Beginn eines Kindergartenjahres (d. h. 01.09.) angemeldet wurden, ein Platz in der KiTa angeboten werden kann. Für die Eltern/Sorgeberechtigten besteht eine Pflichtmitgliedschaft in dem Verein „katholischer Kindergarten Brünn e. V.“.

II. Ablauf des Verfahrens zur Aufnahme eines Kindes in der KiTa
Eltern/Sorgeberechtigte informieren sich via Internetseite bzw. direkt bei der Leitung über die KiTa. Bei Wunsch wird ein Termin
vereinbart, bei dem sich die Familien vor Ort über die Einrichtung informieren, einen geleiteten Rundgang durch das Haus
machen und gegebenenfalls gleich einen Anmeldebogen ausfüllen. Die offiziellen Anmeldetage für das neue Kindergartenjahr
ab 01.09. finden immer in der letzten Januarwoche des betreffenden Jahres statt. Die Termine werden auf der Internetseite
veröffentlicht, bzw. sind in der KiTa zu erfragen. An diesen beiden Tagen ist ebenfalls ein geleiteter Rundgang durch das Haus
sowie das Ausfüllen des Anmeldebogens möglich.

Der Anmeldebogen ist keinerlei vertragliche Verpflichtung oder Bindung, sondern dient ausschließlich zur Aufnahme der Daten. Diese müssen spätestens bis Anfang Februar des betreffenden Jahres vorliegen, wenn die Aufnahme für das neue Kindergartenjahr ab 01.09. angestrebt wird. Er wird zum Zwecke der weiteren Kommunikation und bei der Möglichkeit einer Platzvergabe verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

Zuordnung der Platzanfragen nach freien Betreuungsplätzen in den jeweiligen Einrichtungen (Krippe und Kindergarten) erfolgt nach Auswertung der Anmeldebogen anhand folgender Reihenfolge:
> 1. Kind ist aus einer der o. g. Gründungsortschaften.
> 2. Anmeldung erfolgt für den Beginn des Kindergartenjahres, d. h. 01.09.
(nötig, für die Planung des benötigten Kindergartenpersonals)
> 3. es handelt sich um ein "Geschwisterkind", d. h. es befindet sich bereits ein Kind der Familie im Kindergarten
> 4. Alter des Kindes bei Eintritt in die KiTa (älteres Kind hat Vorrang).
Unterteilung in Krippenkind (1 – 2,4 jährige) Kindergartenkind (ab 2,5 jährige)
Hinweis: Kinder, die bereits im Haus sind, haben bei Wechsel von der Krippe in den Kindergarten immer Vorrang.

Sollte dem Kind nicht gleich ein Betreuungsplatz zugewiesen werden können, erhält es eine Platzierung auf der Warteliste. Die Reihenfolge richtet sich nach den vorgenannten Kriterien. Kurzfristig freigewordene Plätze werden grundsätzlich nach der Reihenfolge der Warteliste besetzt.

Einzelne Platzanfragen unter dem Jahr werden unter Berücksichtigung der Warteliste behandelt.

Schriftliche Zusagen in Form des Aufnahmevertrages des Kindes in der KiTa werden in der Regel Mitte des II. Quartals des betreffenden Jahres oder bei kurzfristig freigewordenen Plätzen nach Bedarf sowie nach Abklärung der Warteliste erteilt.

Eine Zusage von Seiten der Eltern/Sorgeberechtigten sollte innerhalb von zwei Wochen durch Rückgabe des unterschriebenen Aufnahmevertrages erfolgen.

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